ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HuTa VON KOMPASSHUNDE - Betreuung
Susanne Rohn, Betreiberin von Hundebetreuung Kompasshunde (nachfolgend „Kompasshunde“ genannt), bietet eine Hundetagesbetreuung (HuTa) an. Die Betreuung findet in den Räumlichkeiten von Kompasshunde statt. Die Hunde werden durch die Halter*innen gebracht und abgeholt. Es handelt sich nicht um eine Übernachtungsbetreuung. Mit diesem Vertrag werden die Rahmenbedingungen für die tageweise Betreuung des Hundes geregelt.
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen im Rahmen der Hundetagesbetreuung sowie für damit verbundene Zusatzleistungen.
1.2. Der Vertrag kommt zustande, sobald ein Betreuungsplatz schriftlich (E-Mail oder WhatsApp ausreichend) bestätigt wurde oder die Leistung in Anspruch genommen wird. Mit Vertragsschluss gelten diese AGB als akzeptiert.
1.3. Kompasshunde behält sich das Recht vor, eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.4. Die Betreuung erfolgt überwiegend im Rahmen eines Abonnements mit festen Betreuungstagen. Zusätzlich können Einzeltage nach Verfügbarkeit gebucht werden.
1.5. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
1.6. Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) und ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende möglich.
1.7. Ein Sonderkündigungsrecht besteht im Falle des Todes des Hundes.
1.8. Bei Änderungen der AGB oder Preisanpassungen wird der/die Kund*in mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich informiert. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen.
1.9. Im Falle eines Widerspruchs besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.
2. Betreuungszeiten und Organisation
2.1. Die regulären Bringzeiten sind von 8:00 bis 10:00 Uhr. Die regulären Abholzeiten sind von 16:00 bis 18:00 Uhr.
2.2. Die maximale tägliche Betreuungsdauer liegt zwischen 8:00 und 18:00 Uhr.
2.3. Verspätete Bring- oder Abholzeiten werden mit 10 € je angefangene 15 Minuten berechnet.
2.4. Frühere Bringzeiten oder spätere Abholzeiten sind nur nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
3. Leistungen und Pflichten von Kompasshunde
3.1. Die Betreuung findet in den Innenräumen der HuTa mit drei Betreuungsräume in der Schildhornstrasse 8, 12163 Berlin statt.
3.2. Mittags erfolgt ein gemeinsamer Ausflug in den Wald. Die Hunde werden hierbei im Fahrzeug gemäß § 22 StVO ordnungsgemäß gesichert transportiert.
3.3. Im Wald können die Hunde – nach situativer Einschätzung – angeleint oder im Freilauf geführt werden, sofern eine entsprechende Zustimmung des Halters vorliegt (Anmeldebogen).
3.4. Kompasshunde führt die Hunde artgerecht und im Einklang mit den geltenden Vorschriften und Gesetzen gemäß Tierschutzgesetz, Tierschutzhundeverordnung, Tiergesundheitsgesetz und dem Hundegesetz des Landes Berlin.
3.5. Sollte der Hund gesundheitliche oder psychische Auffälligkeiten zeigen, wird der/die Kund*in unverzüglich informiert.
3.6. Hält Kompasshunde eine tierärztliche Behandlung für erforderlich, ist Kompasshunde berechtigt, im Namen des/der Kund*in einen Tierarzt aufzusuchen.
3.7. Mit Beauftragung der Betreuung gilt die Notfallvollmacht durch den/die Kund*in als erteilt. Sämtliche damit verbundenen Kosten trägt der/die Kund*in.
Der zeitliche Aufwand wird mit 30 € pro angefangener Stunde berechnet.
3.8. Sollte ein Hund entlaufen, benachrichtigt Kompasshunde unverzüglich den/die Kund*in sowie die zuständigen Behörden.
3.9. An gesetzlichen Feiertagen in Berlin sowie am 24.12. und 31.12. findet keine Betreuung statt.
Eine Betreuung an diesen Tagen ist nur nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.
4. Pflichten des/der Kund*in
4.1. Der/die Kund*in versichert, dass der Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sowie ausreichend geimpft ist.
4.2. Der Hund muss gechipt und bei Tasso oder einer vergleichbaren Organisation registriert sein, wobei der Impfstatus während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten ist.
4.3. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.
4.4. Der/die Kund*in verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorgaben (Hundesteuer, Versicherung, Chip-Pflicht) einzuhalten.
4.5. Es besteht eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung, die die Fremdbetreuung einschließt. Schäden, die von der Versicherung ausgeschlossen sind, trägt der/die Kund*in selbst. Ein Versicherungsnachweis ist bei Vertragsabschluss, bzw. spätestens am ersten Tag der Betreuung, auf Nachfrage vorzulegen.
4.6. Während der Betreuung bleibt der/die Kund*in Tierhalter*in des Hundes im Sinne des § 833 BGB.
4.7. Verhaltensauffälligkeiten des Hundes (z. B. Aggressionen oder Unsicherheiten) sind Kompasshunde unverzüglich mitzuteilen.
4.8. Bei ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall ist Kompasshunde umgehend zu informieren.
4.9. Für Schäden, die durch unterlassene oder unvollständige Informationen entstehen, haftet der/die Kund*in.
4.10. Der/die Kund*in versichert, dass der Hund nicht gezielt scharf gemacht oder auf Aggression trainiert wurde.
4.11. Beißvorfälle oder behördliche Auflagen müssen Kompasshunde unverzüglich mitgeteilt werden.
4.12. Der/die Kund*in erklärt sich damit einverstanden, dass Kompasshunde im Interesse der Sicherheit aller Beteiligten geeignete Vorsichtsmaßnahmen (z. B. das Anlegen eines Maulkorbs, Sicherung) treffen darf.
4.13. Läufige Hündinnen sind von der Betreuung ausgeschlossen.
4.14. Unkastrierte Rüden sind grundsätzlich zugelassen.
4.15. Eigene Gegenstände (Decken, Spielzeug etc.) dürfen nicht mitgebracht werden. Futter darf ausschließlich bei Unverträglichkeiten oder besonderem Bedarf mitgegeben werden.
5. Kennenlernphase
5.1. Vor Aufnahme in die feste Betreuung erfolgt ein Kennenlernpaket von bis zu drei Betreuungstagen zum vereinbarten Preis.
5.2. Nach Abschluss der Kennenlernphase entscheidet Kompasshunde, ob der Hund dauerhaft in die Gruppe integriert werden kann.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die HuTa besteht nicht.
6. Ausschluss von der Betreuung
6.1. Kompasshunde ist berechtigt, Hunde bei massivem Problemverhalten, Gefährdung anderer Hunde oder Menschen oder bei wiederholten Regelverstößen vom weiteren Betreuungsbetrieb auszuschließen.
6.2. In diesen Fällen ist eine fristlose Kündigung durch Kompasshunde möglich. Die Kosten für den angefangenen Monat werden nicht erstattet.
7. Rechnungsstellung und Zahlung
7.1. Kompasshunde weist die gesetzliche Umsatzsteuer aus. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2. Die jeweils gültigen Preise sind auf der Website einsehbar oder werden auf Anfrage mitgeteilt.
7.3. Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
7.4. Die Zahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung fällig.
7.5. Rechnungen werden digital erstellt und versendet.
7.6. Bei Zahlungsverzug kann die Betreuung bis zum Ausgleich der offenen Forderung ausgesetzt werden.
8. Abonnement
8.1. Das Abonnement stellt einen festen, reservierten Betreuungsplatz an vereinbarten Wochentagen dar und wird als monatlicher Festpreis berechnet.
8.2. Der vereinbarte Betrag ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme (z.B. Urlaub, Krankheit oder Läufigkeit des Hundes) zu entrichten, da ein reservierter Platz auch bei Krankheit oder Urlaub des Hundes nicht weiter vergeben wird.
8.3. Hündinnen können während der Läufigkeit nicht an der Betreuung teilnehmen. Anderweitige ausdrückliche Vereinbarungen zwischen Kompasshunde und dem/der Kund*in bleiben vorbehalten.
8.4. Das Monats-Abonnement ist als Jahresdurchschnitt kalkuliert und berücksichtigt bis zu neun Ausfallwochen pro Jahr (z. B. aufgrund von Urlaub, Fortbildung, Krankheit, extremen Wetterbedingungen oder Fahrzeugausfall). Eine Rückerstattung oder Ersatztage nicht erfolgter Betreuungstage erfolgt nicht.
8.5. Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei (2) Monaten automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern es nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
8.6. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) und müssen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende erfolgen.
8.7. Die Höhe des Abonnementpreises richtet sich nach der vereinbarten Anzahl der Tage und ist der Website zu entnehmen.
9. Einzeltermine und Stornierungen
9.1. Einzeltage können nach Verfügbarkeit gebucht werden und begründen kein dauerhaftes Vertragsverhältnis.
9.2. Vereinbarte Termine sind mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Im Falle einer kurzfristigen Absage aufgrund plötzlicher Erkrankung oder Läufigkeit wird um schnellstmögliche Mitteilung gebeten.
9.3. Wird der Hund ohne vorherige Absage nicht abgegeben, wird der vereinbarte Betrag in voller Höhe berechnet.
10. Haftung
10.1. Kompasshunde haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kompasshunde nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
10.4. Für Schäden, die der Hund während der Betreuung verursacht – insbesondere in den Räumlichkeiten der HuTa oder bei Dritten – haftet der/die Kund*in im Rahmen der gesetzlichen Tierhalterhaftung (§ 833 BGB).
10.5. Schäden an Zubehör des Hundes (z. B. Leinen, Halsbänder oder Mäntel) werden nicht übernommen.
10.6. Sollte der Hund trotz Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt entlaufen, haftet Kompasshunde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11. Datenschutz
11.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet und vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
11.2. Die im Vertrag zur Verfügung gestellten Daten, die für die Betreuung und Organisation erforderlich sind, werden gespeichert und ausschließlich zu diesem Zweck verwendet.
11.3. Der/die Kund*in hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten.
11.4. Fotos und Videos des Hundes dürfen zu Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media, Printmedien) verwendet werden, sofern der/die Kund*in dem nicht ausdrücklich widerspricht.
12. Sonstiges
12.1. Hat der/die Kund*in dem Freilauf zugestimmt, ist Kompasshunde berechtigt, den Hund im Rahmen der situativen Einschätzung unangeleint zu führen.
12.2. Die Betreuung erfolgt unter Beachtung der üblichen Sorgfaltspflichten. EineHaftung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
12.3. Die Nutzung von GPS-Trackern oder vergleichbaren Überwachungsgeräten ist aus Datenschutz- und Vertrauensgründen nicht gestattet.
12.4. Der/die Kund*in informiert Kompasshunde rechtzeitig über die Läufigkeit einer Hündin. Während dieser Zeit ist eine Betreuung in der HuTa nicht möglich.
12.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
12.6. Diese AGB treten am 01.03.2026 in Kraft.
