Josephin Seidel, Betreiberin von Kompasshunde, bietet einen Hundeausführ -Service (auch Gassi-Service oder Dogwalking) an. Die Dienstleistung umfasst einen Abhol- und Bringservice sowie einen ausgedehnten Spaziergang in einer gemischten Hundegruppe. Es handelt sich hierbei nicht um eine Übernachtungs- oder Ganztagsbetreuung. Mit diesem Vertrag werden die Rahmenbedingungen für die zeitweilige Betreuung des Hundes festgelegt und die Parteien vereinbaren Folgendes:
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen im Rahmen des Gassi- Services von Kompasshunde sowie für alle damit verbundenen Zusatzleistungen. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Josephin Seidel, im Folgenden „Kompasshunde“ genannt, und den natürlichen oder juristischen Personen, nachfolgend „der/die Kunde*in“ genannt, die den Gassi-Service in Anspruch nehmen.
1.2 Der Vertrag zwischen Kompasshunde und der/die Kunde*in gilt als geschlossen, sobald ein Termin vereinbart wurde, womit die AGB als akzeptiert gelten. Kompasshunde behält sich das Recht vor, eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.3 Der Vertrag tritt mit dem ersten Termin in Kraft und ist zeitlich unbefristet.
1.4 Eine Kündigung bedarf der Schriftform und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Monats erfolgen.
1.5 Ein Sonderkündigungsrecht gilt im Falle des Todes des Hundes oder bei Änderungen der AGB oder Preistrukturen. In diesem Fall ist eine sofortige Kündigung möglich.
2. Leistungen und Pflichten von Kompasshunde
2.1 Kompasshunde verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen und nach der Betreuungszeit zurückzubringen.
2.2 Die Hunde werden gemäß § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gesichert transportiert.
2.3 Die genaue Planung der Zeiten und Routen obliegt Kompasshunde. Feste Uhrzeiten für Abholung und Rückbringung können nicht garantiert werden.
2.4 Die Betreuung umfasst einen Spaziergang von etwa 60 bis 90 Minuten. Bei extremen Wetterbedingungen (z.B. Sturm, Hitze, Eis) kann die Dauer zum Wohl der Hunde angepasst werden, ohne dass dies die vereinbarte Vergütung beeinflusst.
2.5 Kompasshunde führt die Hunde artgerecht und im Einklang mit dem Tierschutzgesetz aus.
2.6 Sollte der Hund gesundheitliche oder psychische Auffälligkeiten zeigen, informiert Kompasshunde den/dieKunden*in umgehend.
2.7 Hält Kompasshunde eine tierärztliche Behandlung für notwendig, trägt der/die Kunde*in sämtliche damit verbundenen Kosten. Ein Tierarztbesuch wird mit 30 € pro angefangener Stunde vergütet.
2.8 Entläuft ein Hund, benachrichtigt Kompasshunde unverzüglich den/die Kunden*in und die zuständigen Behörden.
2.9 Bei schlechtem Wetter reinigt Kompasshunde den Hund oberflächlich mit einem Handtuch.
2.10 An gesetzlichen Feiertagen (Berlin) sowie dem 24.12. und 31.12 findet kein Gassi- Service statt.
3. Pflichten des/der Kunden*in
3.1 Der/die Kunde*in versichert, dass der Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sowie geimpft ist. Der Impfstatus muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Zudem muss der zu betreuende Hund eine gesunde körperliche Verfassung haben, die die vereinbarte Auslastung zulässt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.
3.2 Der Hund muss bei Tasso registriert sein.
3.3 Es wird erwartet, dass der/die Kunde*in die gesetzlichen Vorgaben (Steuer, Versicherung, Chip-Pflicht) einhält.
3.4 Der/die Kunde*in sichert zu, dass eine Hundehaftpflichtversicherung besteht, die die Betreuung durch Dritte abdeckt.
3.5 Schäden, die von der Versicherung ausgeschlossen sind, müssen von der/die Kunde*in selbst übernommen werden. Ein Versicherungsnachweis ist bei Vertragsabschluss auf Nachfrage vorzulegen.
3.6 Während der Betreuung bleibt der/die Kunde*in rechtlicher Eigentümer des Hundes im Sinne des § 833 BGB.
3.7 Verhaltensauffälligkeiten des Hundes (z.B. Aggressionen, Unsicherheiten) sind Kompasshunde unverzüglich mitzuteilen.
3.8 Bei ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall des Hundes ist Kompasshunde sofort zu informieren.
3.9 Für Schäden, die durch unterlassene Informationen entstehen, haftet der/die Kunde*in.
3.10 Der/die Kunde*in garantiert, dass der Hund nicht abgerichtet wurde.
3.11 Beißvorfälle oder behördliche Auflagen müssen Kompasshunde mitgeteilt werden. Schäden, die durch unzureichende Information entstehen, trägt der/die Kunde*in.
3.12 Der/die Kunde*in akzeptiert, dass Kompasshunde Vorsichtsmaßnahmen wie das Anlegen eines Maulkorbs für die Sicherheit aller Beteiligten trifft.
4. Haftung
4.1 Kompasshunde haftet nicht für Schäden am Hund, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
4.2 Schäden, die der Hund an Fahrzeugen oder Ausrüstungen von Kompasshunde verursacht, werden von dem/derKunden*in übernommen.
4.3 Schäden, die nicht durch grob fahrlässiges Handeln von Kompasshunde entstanden sind, die der Hund bei Dritten verursacht, trägt der/die Kunde*in, sofern sie nicht durch die Hundehaftpflichtversicherung gedeckt sind.
4.4 Kompasshunde haftet nicht für Verluste oder Schäden oder Diebstahl in der Wohnung des/der Kunden*in.
4.5 Schäden an Zubehör des Hundes (z.B. Leinen, Halsbänder, Mäntel) werden nicht übernommen.
4.6 Sollte der Hund trotz Sorgfalt entlaufen, haftet Kompasshunde nicht.
5. Rechnungsstellung und Zahlung
5.1 Kompasshunde ist als Kleinunternehmerin gemäß § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
5.2 Preise sind auf der Website zu finden oder auf Anfrage erhältlich.
5.3 Sonderleistungen werden individuell berechnet.
5.4 Die Zahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung fällig.
5.5 Rechnungen werden digital und ohne Unterschrift erstellt.
5.6 Bei Zahlungsverzug kann die Betreuung ausgesetzt werden.
6. Abonnement
6.1 Das Abonnement ist ein Festpreis, der auch bei Abwesenheit des Hundes (z.B. Urlaub, Krankheit, Läufigkeit) zu zahlen ist.
6.2 Hündinnen können während der Läufigkeit nicht ausgeführt werden. Anderweitige ausdrückliche Vereinbarungen zwischen dem/der Kunden*in bleiben vorenthalten
6.3 Das Monats-Abonnement wird entsprechend mit neun Wochen/Jahr Ausfall (für z.B. Autoreparatur, Urlaub, Fortbildungen oder Krankheit) kalkuliert. Demzufolge erfolgt keine Rückerstattung der nicht genutzten Abonnement-Tage.
6.4 Das Dogwalking findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei extremen Wetterverhältnissen (Sturm, starke Gewitter, extreme Hitze oder Kälte, Starkregen) kann Kompasshunde das Dogwalking absagen. Diese Entscheidung wird im Einzelfall getroffen und dem/der Kunden*in bis spätestens 8:30 Uhr am Morgen des Betreuungstags per E-Mail oder WhatsApp schriftlich mitgeteilt. Der/die Kunde*in ist verpflichtet, sich selbst über den aktuellen Stand zu informieren. Einzelne Spaziergänge, die aufgrund von extremen Wetterverhältnissen kurzfristig ausfallen müssen, sind im Gesamtpreis des Monats-Abos inbegriffen; es besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin.
6.5 Das Abonnement verlängert sich automatisch nach Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei (2) Monaten, wenn es nicht fristgerecht gekündigt wird.
6.6 Kündigungen bedürfen der Schriftform und müssen mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Monats erfolgen.
6.7 Der Preis richtet sich nach der Häufigkeit der Spaziergänge und kann der Website entnommen werden.
7. Stornierungen
7.1 Die Anmeldung erfolgt telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website und wird mit Eingang verbindlich.
7.2 Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, außer bei plötzlicher Erkrankung oder Läufigkeit.
7.3 Wird der Hund ohne Absage nicht angetroffen, wird der volle Satz berechnet.
8. Datenschutz
8.1 Alle Angaben der/die Kunde*in werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung weitergegeben.
8.2 Kompasshunde überträgt die von dem/der Kunde*in im Vertrag zur Verfügung gestellten Daten, die für das Vertragsverhältnis und Information über den Hund notwendig sind, in eine Datenbank. Die Daten werden nur zu diesem Zweck verwendet. Der/die Kunde*in erklärt sich einverstanden, dass die zur Verfügung gestellten Informationen gespeichert werden.
8.3 Der/die Kunde*in kann jederzeit Einsicht in die gespeicherten Daten verlangen.
8.4 Fotos und Videos des Hundes dürfen von Kompasshunde zu Marketingzwecken auf der Website oder anderen Medien (Instagram, Facebook, Artikel, etc.) verwendet werden, sofern der/die Kunde*in dem nicht widerspricht.
9. Sonstiges
9.1 Hat der/die Kunde*in dem Freilauf zugestimmt, kann Kompasshunde den Hund nach eigenem Ermessen unangeleint laufen lassen.
9.2 Die Betreuung erfolgt auf eigenes Risiko des/der Kunden*in. Kompasshunde schließt jede Haftung für Unfälle oder Verletzungen aus.
9.3 GPS-Tracker oder ähnliche Geräte sind aus Datenschutzgründen nicht gestattet.
9.4 Der/die Kunde*in informiert Kompasshunde rechtzeitig über die Läufigkeit einer Hündin. Läufige Hündinnen können nicht am Gassi-Service teilnehmen.
9.5 Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich Kompasshunde, diesen nicht an Dritte weiterzugeben.
9.6 Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
9.7 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB unberührt.
9.8 Diese AGB treten am 01.10.2024 in Kraft.
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