Allgemeine Geschäftsbedingungen Dogwalk von Kompashunde - Betreuung
Susanne Rohn, Betreiberin von „Hundebetreuung Kompasshunde“ (nachfolgend „Kompasshunde“ genannt), bietet einen Hundeausführservice (Gassi-Service/Dogwalking) an.
Die Dienstleistung umfasst einen Abhol- und Bringservice sowie einen ausgedehnten Spaziergang in einer gemischten Hundegruppe. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Übernachtungs- oder Ganztagsbetreuung.
Mit diesem Vertrag werden die Rahmenbedingungen für die zeitweise Betreuung des Hundesgeregelt.
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen im Rahmen des Gassi-Services von Kompasshunde sowie für damit verbundene Zusatzleistungen.
Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Susanne Rohn, Betreiberin von Kompasshunde – Betreuung, und den natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend „Kund*in“ genannt), die den Gassi-Service in Anspruch nehmen.
1.2. Der Vertrag zwischen Kompasshunde und dem/der Kund*in kommt zustande, sobald ein Termin schriftlich (E-Mail oder WhatsApp ausreichend) bestätigt wurde oder die Leistung in Anspruch genommen wird. Mit Vertragsschluss gelten diese AGB als akzeptiert.
1.3. Kompasshunde behält sich das Recht vor, eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.4. Der Vertrag tritt mit dem ersten Termin in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
1.5. Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ausgesprochen werden.
1.6. Ein Sonderkündigungsrecht besteht im Falle des Todes des Hundes.
1.7. Bei Änderungen der AGB oder Preisanpassungen wird der/die Kund*in mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich informiert. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen.
1.8. Im Falle eines Widerspruchs besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.
2. Leistungen und Pflichten von Kompasshunde
2.1. Kompasshunde verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen und nach der Betreuungszeit zurückzubringen.
2.2. Die Hunde werden gemäß § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ordnungsgemäß gesichert transportiert.
2.3. Die Planung von Zeiten und Routen obliegt Kompasshunde. Feste Uhrzeiten für Abholung und Rückbringung können nicht garantiert werden.
2.4. Die Betreuung umfasst einen Spaziergang von etwa 60 bis 90 Minuten. Bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Sturm, Hitze oder Eis) kann die Dauer zum Wohl der Hunde angepasst werden, ohne dass dies Einfluss auf die vereinbarte Vergütung hat.
2.5. Kompasshunde führt die Hunde artgerecht und im Einklang mit den geltenden Vorschriften und Gesetzen gemäß Tierschutzgesetz, Tierschutzhundeverordnung, Tiergesundheitsgesetz und dem Hundegesetz des Landes Berlin.
2.6. Sollte der Hund gesundheitliche oder psychische Auffälligkeiten zeigen, wird der/die Kund*in unverzüglich informiert.
2.7. Hält Kompasshunde eine tierärztliche Behandlung für erforderlich, ist Kompasshunde berechtigt, im Namen des/der Kund*in einen Tierarzt aufzusuchen.
2.8. Mit Beauftragung der Betreuung gilt die Notfallvollmacht durch den/die Kund*in als erteilt. Sämtliche damit verbundenen Kosten trägt der/die Kund*in. Der zeitliche Aufwand wird mit 30 € pro angefangener Stunde berechnet.
2.9. Sollte ein Hund entlaufen, benachrichtigt Kompasshunde unverzüglich den/die Kund*in sowie die zuständigen Behörden.
2.10. An gesetzlichen Feiertagen in Berlin sowie am 24.12. und 31.12. findet kein Gassi-Service statt.
3. Pflichten des/der Kunden*in
3.1. Der/die Kund*in versichert, dass der Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sowie ausreichend geimpft ist.
3.2. Der Impfstatus ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der Hund muss körperlich in der Lage sein, die vereinbarte Auslastung zu bewältigen.
Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.
3.3. Voraussetzung für die Teilnahme am Gassi-Service ist, dass der Hund gechipt und bei Tasso oder einer vergleichbaren Organisation registriert ist.
3.4. Der/die Kund*in verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorgaben (Hundesteuer, Versicherung, Chip-Pflicht) einzuhalten.
3.5. Es besteht eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung, die die Betreuung durch Dritte ausdrücklich einschließt.
3.6. Schäden, die von der Versicherung ausgeschlossen sind, trägt der/die Kund*in selbst. Ein Versicherungsnachweis ist bei Vertragsabschluss auf Nachfrage vorzulegen.
3.7. Während der Betreuung bleibt der/die Kund*in Tierhalter*in des Hundes im Sinne des § 833 BGB.
3.8. Verhaltensauffälligkeiten des Hundes (z. B. Aggressionen oder Unsicherheiten) sind Kompasshunde unverzüglich mitzuteilen.
3.9. Bei ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall ist Kompasshunde umgehend zu informieren.
3.10 Für Schäden, die durch unterlassene oder unvollständige Informationen entstehen, haftet der/die Kund*in.
3.11. Der/die Kund*in versichert, dass der Hund nicht gezielt scharf gemacht oder auf Aggression trainiert wurde.
3.12. Beißvorfälle oder behördliche Auflagen müssen Kompasshunde mitgeteilt werden.
3.13. Der/die Kund*in erklärt sich damit einverstanden, dass Kompasshunde im Interesse der Sicherheit aller Beteiligten geeignete Vorsichtsmaßnahmen (z. B. das Anlegen eines Maulkorbs) treffen darf.
3.14. Läufige Hündinnen sind von der Betreuung ausgeschlossen.
3.15. Unkastrierte Rüden sind grundsätzlich zugelassen.
4. Kennenlernphase
4.1. Vor Aufnahme in den Gassi-Service erfolgt ein Kennenlernpaket von drei Walks zum vereinbarten Preis.
4.2. Nach Abschluss der Kennenlernphase entscheidet Kompasshunde, ob der Hund dauerhaft in die Gruppe integriert werden kann.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
5. Ausschluss von der Betreuung
5.1. Kompasshunde ist berechtigt, Hunde bei massivem Problemverhalten, Gefährdung anderer Hunde oder Menschen oder bei wiederholten Regelverstößen vom weiteren Betreuungsbetrieb auszuschließen.
5.2. In diesen Fällen ist eine fristlose Kündigung durch Kompasshunde möglich. Die Kosten für den angefangenen Monat werden nicht erstattet.
6. Rechnungsstellung und Zahlung
6.1. Kompasshunde weist die gesetzliche Umsatzsteuer aus. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. Die jeweils gültigen Preise sind auf der Website einsehbar oder werden auf Anfrage mitgeteilt.
6.3. Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
6.4. Die Zahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung fällig.
6.5. Rechnungen werden digital erstellt und versendet.
6.6. Bei Zahlungsverzug kann die Betreuung bis zum Ausgleich der offenen Forderung ausgesetzt werden.
7. Abonnement
7.1. Das Abonnement stellt einen festen Gruppenplatz dar und wird als monatlicher Festpreis berechnet.
7.2. Der vereinbarte Betrag ist unabhängig von einer vorübergehenden Abwesenheit des Hundes (z. B. Urlaub, Krankheit oder Läufigkeit) zu entrichten, da ein reservierter Platz auch bei Krankheit oder Urlaub des Hundes nicht weiter vergeben wird.
7.3. Hündinnen können während der Läufigkeit nicht am Gassi-Service teilnehmen. Anderweitige ausdrückliche Vereinbarungen zwischen Kompasshunde und dem/der Kund*in bleiben vorbehalten.
7.4. Das Monats-Abonnement ist als Jahresdurchschnitt kalkuliert und berücksichtigt bis zu neun Ausfallwochen pro Jahr (z. B. aufgrund von Urlaub, Fortbildung, Krankheit, extremen Wetterbedingungen oder Fahrzeugausfall). Eine Rückerstattung oder Ersatz nicht in Anspruch genommener Betreuungstage erfolgt nicht.
7.5. Das Dogwalking findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
7.6. Bei extremen Wetterverhältnissen (z. B. Sturm, starke Gewitter, extreme Hitze oder Kälte, Starkregen) kann Kompasshunde die Betreuung aus Sicherheitsgründen absagen.
Diese Entscheidung wird im Einzelfall getroffen und dem/der Kund*in spätestens bis 8:30 Uhr am Betreuungstag per E-Mail oder WhatsApp mitgeteilt.
Einzelne, aufgrund extremer Wetterbedingungen ausfallende Spaziergänge sind im Gesamtpreis des Monats-Abonnements berücksichtigt; ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.
7.7. Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei (2) Monaten automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern es nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
7.8. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) und müssen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende erfolgen.
7.9. Die Höhe des Abonnementpreises richtet sich nach der vereinbarten Häufigkeit der Spaziergänge und ist der Website zu entnehmen.
8. Einzeltermine und Stornierungen
8.1. Neben dem Abonnement können Einzeltermine nach Verfügbarkeit vereinbart werden. Einzeltermine begründen kein dauerhaftes Vertragsverhältnis.
8.2. Vereinbarte Termine sind mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Im Falle einer kurzfristigen Absage aufgrund plötzlicher Erkrankung oder Läufigkeit wird um schnellstmögliche Mitteilung gebeten.
8.3. Wird der Hund ohne vorherige Absage nicht angetroffen, wird der vereinbarte Betrag in voller Höhe berechnet.
9. Haftung
9.1. Kompasshunde haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kompasshunde nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9.4. Für Schäden, die der Hund während der Betreuung verursacht – insbesondere an Fahrzeugen, Ausrüstungsgegenständen von Kompasshunde oder bei Dritten – haftet der/die Kund*in im Rahmen der gesetzlichen Tierhalterhaftung (§ 833 BGB).
9.5. Für Verluste, Schäden oder Diebstahl in der Wohnung des/der Kund*in haftet Kompasshunde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.6. Schäden an Zubehör des Hundes (z. B. Leinen, Halsbänder oder Mäntel) werden nicht übernommen.
9.7. Sollte der Hund trotz Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt entlaufen, haftet Kompasshunde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Datenschutz
10.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet und vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
10.2. Die im Vertrag zur Verfügung gestellten Daten, die für die Betreuung und Organisation erforderlich sind, werden gespeichert und ausschließlich zu diesem Zweck verwendet.
10.3. Der/die Kund*in hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten.
10.4. Fotos und Videos des Hundes dürfen zu Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media, Printmedien) verwendet werden, sofern der/die Kund*in dem nicht ausdrücklich widerspricht.
11. Sonstiges
11.1. Hat der/die Kund*in dem Freilauf zugestimmt, ist Kompasshunde berechtigt, den Hund im Rahmen der situativen Einschätzung unangeleint zu führen.
11.2. Die Betreuung erfolgt unter Beachtung der üblichen Sorgfaltspflichten. Eine Haftung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
11.3. Die Nutzung von GPS-Trackern oder vergleichbaren Überwachungsgeräten ist aus Datenschutz- und Vertrauensgründen nicht gestattet.
11.4. Der/die Kund*in informiert Kompasshunde rechtzeitig über die Läufigkeit einer Hündin. Während dieser Zeit ist eine Teilnahme am Gassi-Service nicht möglich.
11.5. Wird ein Haustürschlüssel übergeben, verpflichtet sich Kompasshunde zur sorgfältigen Verwahrung und zur Nichtweitergabe an Dritte.
11.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
11.7. Diese AGB treten am 01.03.2026 in Kraft.
